Der Verordnungsentwurf
Harmonisierte Regeln für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an automatisierten Produktivitätsgewinnen (die Bürgerkapital-Verordnung). Der vollständige Arbeitsentwurf: 30 Erwägungsgründe, 18 Artikel und zwei Anhänge, jeder Absatz verankert und zitierfähig. Der englische Text ist der Entwurf. Stand: Commit a331620; jede Änderung steht im Hauptbuch.
Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Artikel 1: Subject matter and scope Legt fest, was die Regeln tun und wen sie erfassen: hochautomatisierte Unternehmen, die in der EU verkaufen, egal wo sie sitzen.
- Artikel 2: Definitions Definiert die Schlüsselbegriffe: welche Unternehmen zählen, was der Warrant ist und welche Ereignisse ihn in Anteile verwandeln.
Kapitel II
Benennung der erfassten Unternehmen
- Artikel 3: Designation of covered undertakings Legt fest, welche Unternehmen erfasst sind: sehr groß, sehr automatisiert, seit mindestens zwei Jahren.
- Artikel 4: Market investigation and review of designation Die Kommission kann Grenzfälle untersuchen, die Liste regelmäßig prüfen und Unternehmen streichen, die nicht mehr darunterfallen.
Kapitel III
Der Bürgerkapital-Warrant
- Artikel 5: The citizens' capital warrant Jedes erfasste Unternehmen muss der Reserve das Recht geben, beim ersten Verkauf oder Börsengang 3 % der Anteile billig zu kaufen.
- Artikel 6: Independent valuation Ein unabhängiger Experte bewertet das Unternehmen bei jedem auslösenden Ereignis; Fehler werden in beide Richtungen korrigiert.
- Artikel 7: Safeguards and judicial review Garantiert die gerichtliche Überprüfung der Bewertung und dass Anteilseigner nie mehr als die festen 3 % verlieren.
Kapitel IV
Die Europäische Bürgerkapital-Reserve
- Artikel 8: The European Citizens' Capital Reserve Schafft die Reserve: ein Fonds, der Anteile nur für Bürger hält, nie Staatsgeld ist, und ausschüttet, was er entbehren kann.
- Artikel 9: Prohibited holdings and conduct of the Reserve Verbietet der Reserve, mit ihren Anteilen abzustimmen, Unternehmen zu lenken, Kredite zu nehmen, zu vergeben oder zu spekulieren.
Kapitel V
Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger
- Artikel 10: The citizens' entitlement Gibt jedem erwachsenen EU-Bürger automatisch einen gleichen Anteil der Ausschüttungen; unverkäuflich, unpfändbar, unverzichtbar.
- Artikel 11: National vehicles Jedes EU-Land muss persönliche Konten für die Ausschüttungen einrichten; die Gebühren sind auf 0,3 % pro Jahr gedeckelt.
Kapitel VI
Schutz der Reserve und der Ansprüche
- Artikel 12: Protection of the Reserve and of entitlements Errichtet rechtliche Sperren gegen Zugriffe der EU oder Regierungen auf den Fonds oder Ihren Anteil, mit Klageweg bei Verstößen.
Kapitel VII
Sanktionen, Überwachung, Befugnisübertragung, Ausschuss
- Artikel 13: Penalties Die Kommission kann Geldbußen bis 10 % des weltweiten Umsatzes verhängen und Unternehmen notfalls vom EU-Markt ausschließen.
- Artikel 14: Monitoring and evaluation Die Kommission muss die Belege verfolgen und Änderung oder Aufhebung vorschlagen, wenn sich die Prämisse als falsch erweist.
- Artikel 15: Exercise of the delegation Standardmaschinerie: regelt, wie die Kommission zwei technische Anhänge aktualisieren darf, unter Aufsicht von Parlament und Rat.
- Artikel 16: Committee procedure Standardmaschinerie: ein Ausschuss nationaler Vertreter begleitet die Durchführungsbeschlüsse der Kommission.
Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Artikel 17: Transitional provisions Anlaufregeln: frühere Geschäfte bleiben unberührt, und ein bereits erfolgter Börsengang löst den Anteilskauf nicht aus.
- Artikel 18: Entry into force and application Standardmaschinerie: die Regeln treten 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten 18 Monate später vollständig.
Anhänge
Memorandum
Den vollständigen Entwurf herunterladen
Das vollständige Instrument samt Memorandum in einem Dokument, auf Stand von Commit a331620.